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   VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889   

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VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889 (https://dejure.org/2014,19338)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889 (https://dejure.org/2014,19338)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - AN 9 K 14.00889 (https://dejure.org/2014,19338)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG St. Goar, 18.10.2012 - 4 C 8/11
    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung (U.v. 29.12.2012 - 4 C 8/11 - BVerwGE 145 -153) im Hinblick auf die im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung der TA Lärm davon aus, dass die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen jedenfalls insoweit abschließend ist als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt.

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z.B. A.2.5.3) Spielräume eröffnet (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - BVerwGE 145 ff.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Bei der Bestimmung der nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen "näheren Umgebung" ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314/319 f.).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Ein Baugebiet verliert oder ändert den Charakter nach der Art seiner Bebauung nicht dadurch, dass es den Auswirkungen eines angrenzenden Baugebiets ausgesetzt ist (BVerwG, U.v. 6.7.1984 - 4C 28/83 - BauR 1984, 606).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Lärmimmissionen, die von einem benachbarten Baugebiet einwirken, sind erst auf der Ebene des Gebots der Rücksichtnahme bzw. bei der Zwischenwertbildung gem. Nr. 6.7 TA Lärm zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, U.v. 14.2.2007 - 12 LC 37/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2000 - 1 M 1588/00

    Gehörsrüge; Gewerbegebiet; rechtliches Gehör; Transportbetonmischwerk

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Hinsichtlich des Betonwerks kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich nach seinem konkreten Störpotential um einen Betrieb handelt, der nicht in einem Gewerbegebiet untergebracht werden kann (OVG Lüneburg, B.v. 31.5.2000 - 1 M 1588/00 - juris).
  • VG München, 30.09.2013 - M 8 K 09.6028

    Nachbarklage; Nutzungsänderung in Gaststätte mit Veranstaltungsbetrieb;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Dies sind Wohnräume,... Büroräume (ausgenommen Großraumbüros. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche zeitliche Nutzung der Räume an, da diese jederzeit geändert werden könnte (vgl. VG München, U.v. 30.9.2013 - M 8 K 09.6028 - juris).
  • VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 13.00895

    Baurecht:

    Auszug aus VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 14.00889
    Auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. ... (W...str. 29), dessen Eigentümer ... ist (vgl. Az.: AN 9 K 13.00895), wurde mit Bescheid vom 21. April 1961 ein Wohn- und Geschäftsgebäude zusammen mit rückwärtiger Lagerhalle genehmigt.
  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 9 ZB 14.1916

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. Mai 2014, Az. AN 9 K 14.00889 ist wirkungslos geworden.
  • VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 13.00896

    Baurecht:

    Nördlich des Grundstücks der Klägerin -direkt gegenüber der Zufahrt zum Bauvorhaben- liegt das gewerblich genutzte Grundstück Fl.Nr. ... (W...str. 31) der Grundstücksgesellschaft ... und ... GbR, auf dem sich in dem straßenseitigen Gebäude das Büro des Transportunternehmens "... GmbH" befindet (vgl. Az.: AN 9 K 14.00889).
  • VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 9 K 13.00895

    Baurecht:

    Das Büro des Transportunternehmens befindet sich auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. ... (W...str. 31), dessen Eigentümerin die Grundstücksgesellschaft ... und ... GbR sind (vgl. Az.: AN 9 K 14.00889).
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